Damit soll ein wesentlicher Beitrag zur Förderung des Ehrenamtes in Hessen geleistet werden. Erfasst von der Regelung sind alle Vereine und alle Organisationen, die ihren Sitz in Hessen haben, die unabhängig von ihrer rechtlichen Organisationsform ehrenamtlich tätig sind oder vorwiegend gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.
Dabei sind vier Veranstaltungen pro Kalenderjahr mit einer Veranstaltungsfläche von max. 500m² umfasst, sofern kein Eintrittsgeld erhoben wird. Künftig wird es ausreichen, sich beim GEMA-Portal mit seiner Veranstaltung anzumelden. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Vereine dann eine Nachricht, dass das Land Hessen die Kosten übernimmt. Wichtiger Hinweis für die Kolpingsfamilien: Der Diözesanverband hat keine Verbandslösung, so dass hier jede Kolpingsfamilie hier die eigenen Meldungen vornehmen muss. Weiter Infos unter auf der Seite des Landes Hessen.
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